Fahrzeug

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

KRAFTRÄDER; auch mit Beiwagen, bis35 KW und nicht mehr als 0,2 KW pro kilogramm Leergewicht

Bemerkung

Ausbildungspflicht entfällt bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren

Einschluss: AM, A1

Mindestalter

18 Jahre